Beamte können zu Start-Gesellschaften wechseln
Die Verkehrsgesellschaft START Unterelbe mbH, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Regionalverkehre START Deutschland GmbH, die wiederum zu 100 Prozent der DB Regio AG gehört, wird zum Fahrplanwechsel 2018/2019 die Verkehrsleistung auf der Strecke Hamburg-Cuxhaven von metronom übernehmen.
„Flucht“ in Tochtergesellschaften
Die Ursachen für die „Flucht“ in Tochtergesellschaften liegen häufig in der wirtschaftlichen Ausrichtung dieser Gesellschaften. So kann die Unternehmensstruktur als „schlank“ bezeichnet werden, die Verwaltung und der operative Bereich begrenzen sich lediglich auf das notwendige Maß. Soziale Komponenten, beispielsweise Freifahrten, werden von vornhinein ausgeschlossen, dies betrifft die Beamten sowie die Tarifbeschäftigten in gleichem Maß. Der Versuch, durch Ausgliederung in Tochtergesellschaften mittelfristig das Einkommensniveau der Tarifbeschäftigten abzusenken, wird am Ende scheitern. Fakt ist, wer heute als Eisenbahnverkehrsunternehmen am Markt bestehen will, benötigt gut qualifiziertes Personal, dessen Rekrutierung nicht nur in Zeiten einer Hochkonjunktur immer schwieriger zu bewältigen ist. Diese Erfahrung macht die DB AG gerade, die mit Prämien von bis zu 5 000 Euro massiv um neue Mitarbeiter wirbt.
Die Deutsche Bahn und ihre Tochtergesellschaften stehen aber nicht alleine in der Verantwortung. Die Landesnahverkehrsgesellschaften, zuständig für die Vergabe von Nahverkehrsleistungen, haben hinsichtlich der immer schärfer werdenden Diskussion in Bezug auf die zunehmende Luftverschmutzung eine besondere Verantwortung, der sie allerdings nicht immer gerecht werden. Wer heute nicht massiv in den Nahverkehr investiert, dazu gehört zweifellos die ausreichende materielle Ausstattung der Eisenbahnverkehrsunternehmen, verpasst die Chance eine für alle Seiten tragfähige Balance zwischen Kosten und Nutzen zu schaffen.
Wechsel zunächst verweigert
Trotz der zu erwartenden Verschlechterungen wollten viele Beamte zu diesem Unternehmen wechseln. Allerdings schien es lange so, als sei dies nicht möglich, denn alle Anfragen zum Wechsel hat START Unterelbe abschlägig beschieden. Die GDL hat deshalb bereits im Februar diesen Jahres von der Hauptverwaltung des Bundeseisenbahnvermögens (BEV HV) und der damaligen Leiterin für Beschäftigungsbedingungen Beamte und BEV, Michaele Noack-Klippstein, gefordert, dass die Beamten zu diesem Unternehmen – generell zu START-Unternehmen – wechseln können.
Während die Hauptverwaltung des Bundeseisenbahnvermögens dazu im April 2018 feststellte, dass der Geschäftszweck der START Unterelbe GmbH mit dem Deutsche Bahn Gründungsgesetz (DBGrG) im Einklang stehe, und somit die Zuweisung von Beamten ermögliche, waren die Aussagen von Noack-Klippstein eher ausweichend. Offenbar ging sie zunächst davon aus, dass auf dem freien Arbeitsmarkt ausreichend Personal zur Verfügung stehe und die bisherigen metronom-Mitarbeiter in die START Unterelbe GmbH wechseln würden – ein Irrtum!
Erste Beamte bereits versetzt
Das hat dazu geführt, dass START Unterelbe GmbH, auch auf Drängen der GDL, ihrer ablehnende Haltung gegenüber Beamten aufgegeben hat. Inzwischen sind die ersten Beamten auf eigenen Wunsch zur START Unterelbe GmbH versetzt worden. Gleichzeitig konnte zweifelsfrei geklärt werden, dass Beamte grundsätzlich Zugang zu den jetzigen und zukünftigen START-Gesellschaften haben.
Gleiche Beschäftigungsbedingungen
Die Beschäftigungsbedingungen für die Beamten bei START Unterelbe GmbH sind im Wesentlichen mit ihren bisherigen vergleichbar. Die durchschnittliche Arbeitszeit entspricht der der sonstigen betrieblichen Mitarbeiter. Ebenso findet die Anrechnungsrichtlinie (AnrRi) im gleichen Umfang Anwendung auf die Beamten. Mithin können Zulagen abseits der Erschwerniszulagenverordnung bei Vorliegen der Voraussetzungen im Rahmen der AnrRi anrechnungsfrei gewährt werden, wenn Tarifbeschäftigte diese Zulagen ebenfalls erhalten.
GDL: keine Beförderungsunterschiede
Die Entwicklungsmöglichkeiten eines Beamten bei START Unternehmen stehen denen anderer DB-Zuweisungsgesellschaften nicht nach, so das BEV HV. Die GDL setzt sich schon jetzt dafür ein, dass es bei der Übertragung von Beförderungsdienstposten zu keinen Unterschieden gegenüber anderen DB-Zuweisungsgesellschaften kommt. Stellvertretender GDL-Bundesvorsitzender Lutz Schreiber: „Die Beförderungschancen dürfen nicht beschnitten werden.“