NETINERA / erixx
…entstand, nachdem die Verhandlungen zu den haustarifvertraglichen Regelungen für das NETINERA-Unternehmen erixx in der zweiten Verhandlungsrunde am 25. Mai 2020 in Frankfurt am Main ergebnislos abgebrochen wurden. Der Arbeitgeber war wegen der Corona-Pandemie nicht bereit, substanzielle Verbesserungen für das Zugpersonal zu vereinbaren, die über den am 17. Januar 2020 erreichten und für alle NETINERA Unternehmen geltenden Tarifabschluss zum KoRa-ZugTV NE hinaus gehen. Der Arbeitgeber hält den KoRa-Abschluss für die Kolleginnen und Kollegen bei erixx für völlig ausreichend, wohl wissend das sich dadurch auch künftig nichts an dem deutlichen Abstand zum Marktniveau beim Entgelt und den Arbeitszeitregeln bei erixx ändert. Das kann und wird die GDL nicht akzeptieren!
Derzeit unüberbrückbare Differenzen liegen insbesondere bei:
- der stufenweise Heranführung des Entgelts der Arbeitnehmer an das Marktniveau.
Der Arbeitgeber ist nicht bereit einen Stufenplan zu vereinbaren, der ein verbindliches Datum enthält, an dem auch bei erixx das Marktniveau erreicht wird. Dabei haben wir schon einen recht großzügigen Einigungsvorschlag unterbreitet der bis 2023 reicht. Der Arbeitgeber bot jedoch nur für die Zugbegleiter eine Erhöhung der Anbindungswerte um 3% zum 01.01.2021 an und verweist auf die kurze Laufzeit des Tarifvertrag bis Ende Februar 2021. Alles weitere kann ja seiner Meinung nach in den folgenden Tarifrunden verhandelt werden.
- der Zuweisung eines festen Einsatzortes, sodass der Einsatz an einem anderen Einsatzort lediglich auf freiwilliger Basis erfolgen kann.
Die Anordnung von Auswärtsschichten durch den Arbeitgeber – auch wenn die zusätzlichen Wegezeiten angerechnet werden und der Transport dorthin vom Arbeitgeber organisiert werden muss – ist heute nicht mehr zeitgemäß und bei vielen anderen Unternehmen längst abgeschafft. Durch die tarifvertragliche Zuweisung eines festen Einsatzortes würde es Auswärtsschichten gar nicht mehr geben, da jede Arbeitsleistung am zugewiesenen Einsatzort beginnt und endet. Das hat natürlich Auswirkungen auf die anzurechnende Arbeitszeit, die Zulagen und die maximale Dienstdauer, weshalb der Arbeitgeber lieber bei der bestehenden Regelung bleiben möchte und nur die zusätzlichen Wegezeiten zu 100% bezahlen will. Wegezeiten sind jedoch keine Arbeitszeiten nach Arbeitszeitgesetz.
- der Einführung einer echten tarifvertraglichen Jahresschichtplanung, wie sie bereits im NETINERA-Konzern vorhanden ist.
Diese Forderung wurde bereits im Mai 2019 gestellt und vom Arbeitgeber vollkommen ignoriert, bzw. später als nachträgliche Forderung gerügt. Diese Forderung hat sich der Arbeitgeber – nicht nur bei erixx – durch die völlig unnötige Abschaffung von Turnusplänen und der damit verbundenen massiven Verschlechterung bei der Dienstplanung selbst eingebrockt. Die mit dem Betriebsrat geschlossene Betriebsvereinbarung über die Verwendung von Schichtlagen in der Jahresplanung führt nicht zu einer verbindlichen Schichtplanung. Deshalb bestehen wir auf die Aufnahme der Jahresschichtplanung in den Haustarifvertrag, wie es zum Beispiel bei vlexx bereits vorgemacht wurde!
- Ausnahmeregel für Kurzpausen von 10 Minuten Dauer
Der KoRa-ZugTV NE sieht vor, das es ab 01.01.2022 keine Kurzpausen von 10 Minuten mehr geben wird. Der Arbeitgeber besteht jedoch darauf, das dies bei erixx auch weiterhin möglich ist und verlangt deshalb eine Ausnahmeregel im Haustarifvertrag. Dies ist für uns völlig unverständlich, werden doch heute schon nur bei je einer Zugbegleiter und einer Lokführer Schicht pro Tag überhaupt noch Kurzpausen angewendet. Aufgrund der geringen Anwendungsfälle und auch weil das Verbot erst in eineinhalb Jahren gilt, hat der Arbeitgeber genug Zeit andere Lösungen herbeizuführen, so dass wir keinen Grund für einen Sonderweg bei erixx sehen.
- Modifizierung des 36-Stunden-Ruhetages
Vom Arbeitgeber kam der Wunsch den Kalendertagsbezug bei Ruhetagen abzuschaffen und stattdessen bei Einhaltung der 36 Stunden bis 2 Uhr in den Ruhetag hineinzuarbeiten. Die Umsetzung dieser Forderung ist für die GDL undenkbar, würde sie doch den Ruhetag massiv entwerten.
Nicht verschweigen wollen wir natürlich, das wir uns in anderen haustarifvertraglichen Punkten bereits mit dem Arbeitgeber einigen konnten. So sollen zum Beispiel:
- Sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse ab 01. Januar 2021 für alle Berufsgruppen abgeschafft werden
- der Zeitzuschlages für Vorfeiertage in den Haustarifvertrag aufgenommen werden (wird bei erixx seit jeher schon ohne tariflichen Anspruch gewährt und begründet sich auf den HausTV Metronom)
- ein Krankengeldzuschuss für die Zeit nach Ablauf der gesetzlichen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall eingeführt werden
- ein besonderer Rechtsschutz für zivilrechtliche Ansprüche des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit seinem Arbeitsverhältnis eingeführt werden.
Für die GDL ist klar, dass das Zugpersonal seinen Gürtel nicht enger schnallen wird. Es hat selbst in Corona-Zeiten seine Arbeit stets erfüllt und somit für einen konstanten Eisenbahnverkehr gesorgt sowie dabei zum Teil sogar noch seine Gesundheit aufs Spiel gesetzt.
Derzeit laufen weitere Gespräche, um womöglich die „Kuh vom Eis“ zu bekommen – ob dies allerdings gelingt, bleibt abzuwarten.