GDL schließt TV Kurzarbeit ab

GDL Logo FAIReint Voraus

SPNV

Ein Kündigungsverzicht für die Dauer der Pandemie und die
Abmilderung wirtschaftlicher Nachteile durch das
Kurzarbeitergeld – das sind die zentralen Inhalte des
Tarifvertrages zur Regelung von Kurzarbeit (TV Kurzarbeit),
den die GDL mit maßgeblichen Tarifpartnern im SPNV
abgeschlossen hat.


Dem TV Kurzarbeit zufolge sind betriebsbedingte
Kündigungen während der Ankündigungsfrist, der Kurzarbeit
selbst und bis zwei Monate nach deren Beendigung nicht
möglich. Dies schafft nicht nur Sicherheit für das
Zugpersonal, das derzeit unter erschwerten Bedingungen
die Kohlen aus dem Feuer holt. Es erhält auch
Arbeitsplätze, die im Zuge der Verkehrswende zum weiteren
Ausbau der Schiene als Verkehrsmittel der Zukunft dringend
benötigt werden.


Um die wirtschaftlichen Auswirkungen von Kurzarbeit für
das Zugpersonal weitgehend zu reduzieren, besteht zudem
Anspruch auf einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld in Höhe
von 90 Prozent des Nettoentgelts. Bemessungsgrundlage
ist neben dem Monatstabellenentgelt auch ein Teil der
Zulagen.


Die GDL und die beteiligten Unternehmensgruppen Abellio,
BeNEX, Go-Ahead, Hessische Landesbahn, KEOLIS
Deutschland, National Express, NETINERA und Transdev
sind sich einig, mit dem TV Kurzarbeit ein gelungenes
Werkzeug zur Bewältigung der Krise vereinbart zu haben.
Der Tarifvertrag bietet nicht nur weitgehenden Schutz vor
finanziellen Nachteilen und sozialen Ängsten. Er kann –
sofern nötig – auch rasch umgesetzt werden, da er bereits
die notwendigen betrieblichen Regelungen beinhaltet.

Aushang TV Kurzarbeit