Kernforderungen beschlossen

Tarifpolitik 2021

Die Bundestarifkommission der GDL hat in ihrer 29. Sitzung
vom 16. bis 17. Dezember 2020 in Eisenach die grundsätzlichen Kernforderungen für die Rahmenregelungen der kommenden Tarifrunde 2021 für alle 56 Tarifpartner beschlossen.

Nach der Öffnung der GDL für weitere Berufsgruppen wird nun
auch in diesem Bereich der Abschluss für die flächendeckenden einheitlichen Tarifvertragsregelungen für beispielweise
Werkstatt, Fahrdienstleiter sowie Verwaltung gefordert, sofern
dies nicht schon bereits geschehen ist. Die materiellen Forderungen der Rahmenregelungen sind:

  • 1 300 Euro Corona-Hilfe (ist bis 30. Juni 2021 steuerfrei)
  • Entgelterhöhung von 4,8 Prozent, 100 Euro für Azubis
  • Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags zur bAV auf 2,4 Prozent des Monatstabellenentgelts
  • Anspruchszeitraum für die Nachtarbeitszulage und den Zusatzurlaub 20 bis 6 Uhr
  • Einführung besonderer Rechtsschutz für berufliche Belange
  • In den Unternehmen, wo noch nicht vorhanden, Einführung einer echten Jahresschichtplanung
  • Dauerhafte Fortschreibung der Regelungen zum Zuschuss für Kurzarbeitergeld, wie sie wegen Corona vereinbart wurden
  • Abschaffung sämtlicher Übergangsregelungen wie Anbindung, Kappung, nicht vollständige Anrechnung von Berufserfahrung etc.

Die Forderungen zu den einzelnen Haustarifverträgen werden am 1. und 2. Februar 2021 in Fulda beraten und beschlossen.

GDL-Aushang